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BEGDV_3
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§ 35c
BEGDV_3
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
§ 35c
Erlöschen der Rente
Für das Erlöschen der Rente findet
§ 25a
entsprechende Anwendung.
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