Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
BEGDV_2
/
§ 2
BEGDV_2
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. DV-BEG)
§ 2
Schaden im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung
(Entfällt)
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L