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§ 173
BEG
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG)
§ 173
Entschädigungsorgane sind
1.
die Entschädigungsbehörden der Länder,
2.
die Entschädigungsgerichte.
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