Gesetz.sh
BEG

Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG)
§ 173 

Entschädigungsorgane sind
1.
die Entschädigungsbehörden der Länder,
2.
die Entschädigungsgerichte.