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BBRERNANO
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§ 3
BBRERNANO
Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBRErnAnO)
§ 3
Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.
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Quelle