Gesetz.sh
BAUSTOFFPRAUSBV_2005

Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin
§ 7 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.