Gesetz.sh
BAUSTIFTG

Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
§ 9 Satzung

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Stiftungsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen wird. Satzungsänderungen bedürfen ebenfalls der Mehrheit der Mitglieder des Stiftungsrats.