Bei der Prüfung des Jahresabschlusses einer Bausparkasse hat der Prüfer auch festzustellen, ob
- 1.
- die Bausparsummen den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge entsprechend zugeteilt worden sind,
- 2.
- 3.
- die Vorschriften einer nach § 10 erlassenen Rechtsverordnung beachtet worden sind.