Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
BAPOERM_V
/
§ 2
BAPOERM_V
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BAPOErmÜV)
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle