Gesetz.sh
BAPAUSCHV

Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.