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BAG_V
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§ 2
BAG_V
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM-Übertragungsverordnung - BALMÜV)
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Quelle