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BAF_GZUSTV_2004
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§ 3
BAF_GZUSTV_2004
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland (BAföG-AuslandszuständigkeitsV)
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. April 2004 in Kraft.
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