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BAF_GFACHLEHRERV
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§ 4
BAF_GFACHLEHRERV
Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Instituten zur Ausbildung von Fachlehrern und Sportlehrern (BAfög-FachlehrerV)
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1983 in Kraft.
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Quelle