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BAF_G
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§ 4
BAF_G
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
§ 4
Ausbildung im Inland
Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der §
§ 5
und 6 für die Ausbildung im Inland geleistet.
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