Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
BAAZUSTV
/
§ 3
BAAZUSTV
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Lastenausgleichsgesetz auf das Bundesausgleichsamt
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle