Gesetz.sh
B_TTCHAUSBV_2010

Verordnung über die Berufsausbildung zum Böttcher und zur Böttcherin*) (Böttchergewerbe-Ausbildungsverordnung - BöttchAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.