(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zehn Wahlqualifikationen mit einem zeitlichen Richtwert von jeweils fünf Monaten sowie
- 3.
- wahlqualifikationsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Informationsmanagement anwenden,
- 2.
- Informationsverarbeitung durchführen,
- 3.
- bürowirtschaftliche Abläufe organisieren,
- 4.
- Koordinations- und Organisationsaufgaben übernehmen,
- 5.
- Kundenbeziehungen gestalten,
- 6.
- Auftragsbearbeitung durchführen,
- 7.
- Material und externe Dienstleistungen beschaffen,
- 8.
- personalbezogene Aufgaben übernehmen und
- 9.
- kaufmännische Steuerung durchführen.
(3) Es sind zwei der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
- 1.
- Auftragsprozess steuern,
- 2.
- Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen,
- 3.
- kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen,
- 4.
- Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen,
- 5.
- Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten,
- 6.
- personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen,
- 7.
- Assistenzaufgaben übernehmen,
- 8.
- Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen,
- 9.
- Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden oder
- 10.
- Haushaltsmittel planen und bewirtschaften.
(4) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
- Arbeitsorganisation und Informationsmanagement gestalten und
- 6.
- Zusammenarbeit und Kommunikation gestalten.