Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
B_ROMKFAUSBV_2025
/
§ 2
B_ROMKFAUSBV_2025
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement* (Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung - BüroMKfAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L