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B_CHSMSTRV
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§ 6
B_CHSMSTRV
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Büchsenmacher-Handwerk (Büchsenmachermeisterverordnung - BüchsMstrV)
§ 6
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