Gesetz.sh
AUSWGEBV

Verordnung über die im Auswandererberatungsgenehmigungsverfahren zu erhebenden Gebühren und Auslagen (Auswandererberatungsgebührenverordnung - AuswGebV)
§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.