Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
AUSLWBGDV_7
/
§ 3
AUSLWBGDV_7
Siebente Durchführungsverordnung (Stichtag) zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle