Gesetz.sh
AUSBEIGNMEDPHARMV

Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
§ 2 

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.