Gesetz.sh
AUFBHEG_2021

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 - AufbhEG 2021)
§ 8 Verwaltungskosten

Die Kosten für die Verwaltung des Fonds trägt der Bund.