Gesetz.sh
ATAV_2009

Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente *) (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung - AtAV)
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.