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ATAV_2009
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§ 25
ATAV_2009
Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente *) (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung - AtAV)
§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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