Gesetz.sh
ASTG

Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz)
§ 22 Neufassung des Gesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.