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ASLWAPFG
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§ 6
ASLWAPFG
Gesetz zur Förderung der agrarstrukturellen und agrarsozialen Anpassung der Landwirtschaft der DDR an die soziale Marktwirtschaft (Fördergesetz)
§ 6
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird in den einzelnen Anordnungen geregelt.
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