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APASTERG

Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
§ 7 Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission

Die Abschlussprüferaufsichtskommission ist aufgelöst. Die amtierenden Mitglieder der Abschlussprüferaufsichtskommission sind abberufen.