Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
ANZV_2006
/
§ 17
ANZV_2006
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung - AnzV)
§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle