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§ 5
ALTGAATV
Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe (Altguthabentilgungsverordnung - ATV)
§ 5
(Inkrafttreten)
J
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