Gesetz.sh
ALG

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
§ 20 Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten

Durch die Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.