Gesetz.sh
AGRSTATG

Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG)
§ 3 Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die merkmalstragenden Flächenobjekte in den Datenbeständen der nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters oder entsprechender anderer erforderlicher amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen.