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AF_GVORKHSV
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§ 4
AF_GVORKHSV
Verordnung über die Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Vorkursen zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs und Hochschulen
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1971 in Kraft.
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Quelle