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_BLG_5
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§ 13
_BLG_5
Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz)
§ 13
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Quelle