Gesetz.sh
_BKBERNAV

Verordnung betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst
§ 3 

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.