Gesetz.sh
1-DM-GOLDM_NZG

Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
§ 17 Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitglieder des Stiftungsrates und des Vorstandes sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig.