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1-DM-GOLDM_NZG
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§ 14
1-DM-GOLDM_NZG
Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
§ 14
Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.
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